Merkantile Wertminderung: Was ist das und wie viel steht Ihnen zu?

Die merkantile Wertminderung ist der Wertverlust, der auch nach einer fachgerechten Reparatur bestehen bleibt, weil das Fahrzeug beim Verkauf als Unfallwagen deklariert werden muss. Käufer zahlen für ein unfallfreies Fahrzeug mehr, diese Differenz ist ein ersatzfähiger Schaden und steht Ihnen zu.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ihr drei Jahre alter Kombi hatte einen Heckschaden über 6.000 Euro. Fachgerecht repariert, optisch einwandfrei, kein Mangel erkennbar. Beim Verkauf müssen Sie den Unfall trotzdem angeben. Ein Interessent, der zwischen Ihrem Fahrzeug und einem unfallfreien Vergleichsfahrzeug wählt, zahlt für Ihres weniger. Genau diese Differenz ist die merkantile Wertminderung.

Wann fällt eine Wertminderung an?

Als Faustregel kommt eine Wertminderung in Betracht, wenn das Fahrzeug nicht zu alt ist, in der Praxis meist bis etwa fünf Jahre, bei hochwertigen Fahrzeugen auch länger. Wenn die Laufleistung nicht zu hoch ist, häufig bis etwa 100.000 Kilometer, mit Ausnahmen nach oben. Wenn der Schaden erheblich war, also mehr als ein Bagatellschaden. Und wenn tragende Teile betroffen waren oder es sich um einen nennenswerten Blechschaden handelt.

Reine Lack- oder Anbauteilschäden ohne Beteiligung der Substanz führen in der Regel nicht zu einer Wertminderung.

Wie wird sie berechnet?

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Formel. In der Praxis werden anerkannte Berechnungsmethoden verwendet, die Neupreis, Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten, Alter und Laufleistung ins Verhältnis setzen. Der Sachverständige wählt die im Einzelfall passende Methode und begründet sie im Gutachten, das ist wichtig, damit die Position gegenüber der Versicherung Bestand hat.

Die Beträge reichen von wenigen hundert Euro bei einem älteren Mittelklassewagen bis in den vierstelligen Bereich bei jungen oder hochwertigen Fahrzeugen.

Der wichtigste Punkt

Ohne Gutachten gibt es in der Regel keine Wertminderung. Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt weist sie nicht aus, und die Versicherung zahlt sie nicht von sich aus. Wer nach einem größeren unverschuldeten Unfall auf ein Gutachten verzichtet, verschenkt diese Position meist vollständig, und zwar dauerhaft, denn nachträglich lässt sie sich kaum noch geltend machen.

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung das Gutachten ohnehin. Es gibt also keinen wirtschaftlichen Grund, darauf zu verzichten. Fragen? 01515 3687319, rund um die Uhr.

Verfasst von Yasin Köse, Kfz-Sachverständiger und Inhaber von KfzGutachter-RheinWest in Erkelenz. Über zehn Jahre Erfahrung im Fahrzeughandel und im Nutzfahrzeugbereich. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Weitere Fragen zur Wertminderung

Gibt es Wertminderung auch bei Leasingfahrzeugen?

Ja. Der Anspruch steht allerdings meist dem Leasinggeber als Eigentümer zu, nicht Ihnen als Leasingnehmer. Wer die Zahlung erhält, klärt der Leasingvertrag. Wichtig ist, dass die Position im Gutachten überhaupt ausgewiesen wird, sonst wird sie gar nicht erst geltend gemacht.

Mein Auto ist acht Jahre alt, bekomme ich trotzdem Wertminderung?

Möglich, aber seltener. Die Faustregel von etwa fünf Jahren und 100.000 Kilometern ist keine starre Grenze. Bei gepflegten, hochwertigen oder seltenen Fahrzeugen kommt eine Wertminderung auch darüber hinaus in Betracht. Entscheidend sind Zustand, Marktgängigkeit und Schwere des Schadens, das beurteilen wir im Einzelfall.

Bekomme ich die Wertminderung auch bei fiktiver Abrechnung?

Ja. Die merkantile Wertminderung wird unabhängig davon erstattet, ob Sie tatsächlich reparieren lassen oder sich den Schaden auszahlen lassen. Anders als bei der Mehrwertsteuer hängt sie nicht an der Durchführung der Reparatur.