Eine Person mit dunkler Jacke misst mit einem gelben Gerät an einem blauen Auto

Unsere Leistungen: Unfall-, Kasko- und Wertgutachten

KfzGutachter-RheinWest erstellt Unfallgutachten, Kaskogutachten, Wertgutachten, Lkw- und Nutzfahrzeuggutachten sowie Kurzgutachten, und übernimmt auf Wunsch die komplette Reparaturabwicklung. Wir begutachten vor Ort in Erkelenz, Mönchengladbach, im Kreis Heinsberg und im gesamten Rheinland, erreichbar 24 Stunden am Tag an 7 Tagen die Woche. Das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung vor.

Unfall­gutachten

Nach einem Unfall zählt eine lückenlose Dokumentation. Wir erfassen sämtliche Schäden an Ihrem Fahrzeug, kalkulieren die Reparaturkosten und ermitteln Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantile Wertminderung, Reparaturdauer und Nutzungsausfall. Genau diese Positionen entscheiden darüber, wie viel Sie am Ende erhalten, und genau sie fehlen in einem reinen Kostenvoranschlag. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens, für Sie entstehen keine Ausgaben. Vorstrecken müssen Sie ebenfalls nichts.

Ein Mann mit brauner Kurzhaarfrisur betrachtet konzentriert ein Tablet neben einem blauen Auto
Ein Mann mit kurzem dunklem Haar misst an einem blauen Auto mit Maßband und Smartphone

Kasko­gutachten

Wurde Ihr Fahrzeug durch einen selbstverschuldeten Unfall, Vandalismus, Hagel, Sturm, einen Wildunfall, Marderbiss oder Diebstahl beschädigt? Dann ist ein Kaskogutachten die Grundlage für die Regulierung durch Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung. Wir dokumentieren den Schaden präzise und unabhängig. Vorab rechnen wir Ihnen kostenlos durch, ob sich die Meldung nach Abzug von Selbstbeteiligung und Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt überhaupt lohnt, auch wenn wir dann keinen Auftrag bekommen.

Ein Mann mit dunklem Haar fotografiert konzentriert ein rotes Auto am Hinterrad
Ein Mann mit kurzem dunklem Haar filmt einen blauen SUV mit seinem Smartphone

Fahrzeug­ankauf und -verkauf

Ob Sie ein Fahrzeug kaufen oder verkaufen möchten: Ein unabhängiges Wertgutachten schafft Vertrauen und Transparenz für beide Seiten. Wir ermitteln Händlereinkaufswert, Händlerverkaufswert und Wiederbeschaffungswert neutral und nachvollziehbar, auch für Erbschaft, Scheidung, Leasingrückgabe und zur Vorlage bei Banken. Bewertet wird nahezu jeder Fahrzeugtyp: Pkw, Lkw, Motorräder, Oldtimer und Spezialfahrzeuge. Für Oldtimer erstellen wir Gutachten mit Zustandsnote 1 bis 5, wie von Oldtimer-Versicherern verlangt. Den Preis nennen wir Ihnen vorab als Festpreis.

Über unseren Hauptpartner MiCars bieten wir Ihnen einen unkomplizierten An- und Verkaufsservice. In Kombination mit unseren Gutachterleistungen erhalten Sie alles aus einer Hand.

Das Logo zeigt den Schriftzug MI CARS in Weiß und Rot auf dunkelgrauem Hintergrund
Ein Mann mit kurzem Haarschnitt prüft konzentriert den Lack eines blauen Autos
Eine Person im grauen Mantel misst fröhlich an einem blauen Auto mit gelbem Gerät

Reparatur­abwicklung

Nach der Begutachtung lassen wir Sie nicht allein. Über unser Netzwerk aus Partnerwerkstätten unterstützen wir Sie bei der gesamten Reparaturabwicklung. Auf Wunsch koordinieren wir die notwendigen Schritte und sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug schnell wieder einsatzbereit ist. So profitieren Sie von einem reibungslosen Ablauf aus einer Hand, von der Schadensaufnahme bis zur Instandsetzung.

Ein Mann hält ein Smartphone auf einen blauen Wagen gerichtet und misst den Lackschaden mit einem rotweißen Messstab
Ein Mann mit kurzem dunklem Haar filmt einen blauen SUV mit seinem Smartphone

Lkw- und Nutzfahrzeuggutachten

Bei Nutzfahrzeugen kostet jeder Standtag Geld, deshalb haben Lkw-Termine bei uns Vorrang. Wir begutachten Lkw, Sattelzugmaschinen, Auflieger, Transporter, Busse und Baumaschinen am Betriebshof, in der Werkstatt oder direkt an der Unfallstelle. Anders als beim Pkw wird hier kein pauschaler Nutzungsausfall angesetzt, sondern der konkrete Ausfallschaden je Standtag. Zusätzlich müssen Aufbauten wie Kräne, Kühlaggregate und Ladebordwände einzeln bewertet werden. Auch für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen erstellen wir Gutachten, beraten wird auf Deutsch, Türkisch und Englisch.

Kurzgutachten für kleinere Schäden

Ein Kurzgutachten ist die kompakte Variante: Fotodokumentation, Schadenbeschreibung und Reparaturkalkulation, ohne die vollständige Bewertung von Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung. Es ist schneller und günstiger als ein Vollgutachten und für kleinere Schäden meist ausreichend, etwa bei Parkremplern, zur Beweissicherung vor einer Reparatur oder zur Dokumentation bei einer Fahrzeugübergabe. Schicken Sie uns Fotos, wir sagen Ihnen kostenlos, welche Variante in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall kostet Sie das Gutachten nichts. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trägt die Kosten, weil die Kosten der Schadenfeststellung zum ersatzfähigen Schaden gehören. Vorstrecken müssen Sie nichts: Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Bei Kaskoschäden richtet sich das Grundhonorar nach der Schadenhöhe und orientiert sich an der BVSK-Honorarbefragung. Als Orientierung: bei rund 1.000 Euro Reparaturkosten etwa 280 bis 350 Euro, bei 5.000 Euro etwa 650 bis 800 Euro, bei 10.000 Euro etwa 900 bis 1.100 Euro, jeweils netto zuzüglich Nebenkosten für Fotos, Fahrt und Datenbankabfragen. Wertgutachten rechnen wir nach Aufwand zum vorab vereinbarten Festpreis ab. Unterhalb der Bagatellgrenze, von Gerichten überwiegend bei etwa 750 bis 1.000 Euro angesetzt, genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag. Rufen Sie an, wir sagen Ihnen in fünf Minuten, wer in Ihrem Fall zahlt.

Häufige Fragen zu unseren Leistungen

Wer zahlt das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Sie müssen nichts vorstrecken, wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Bei Teilschuld wird anteilig nach Haftungsquote erstattet, bei Kaskoschäden beauftragt in der Regel Ihre eigene Versicherung den Gutachter. Ausführlich erklärt im Ratgeber: Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall?

Wie schnell liegt das Gutachten vor?

Wir begutachten in der Regel noch am Tag Ihrer Anfrage oder am Folgetag. Das fertige Gutachten liegt üblicherweise innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung vor und wird digital an Sie, Ihren Anwalt und die Versicherung versendet. Bei Lkw und Nutzfahrzeugen priorisieren wir die Termine, weil dort jeder Standtag Geld kostet.

Kommen Sie zu mir vor Ort?

Ja, immer. Wir begutachten Ihr Fahrzeug dort, wo es steht: zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt, auf dem Betriebshof, in der Tiefgarage oder direkt an der Unfallstelle. Anfahrtskosten berechnen wir innerhalb unseres Einsatzgebiets nicht gesondert an Sie.

Darf ich mein Auto vor dem Gutachten reparieren lassen?

Nein. Lassen Sie das Fahrzeug erst nach der Begutachtung reparieren und waschen Sie es vorher nicht. Ist der Schaden bereits beseitigt, lässt sich der ursprüngliche Umfang nicht mehr zweifelsfrei nachweisen und die Versicherung kann Zahlungen kürzen oder verweigern.

Darf ich den Gutachter selbst wählen?

Ja. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter nicht akzeptieren. Mehr dazu: Darf ich den Kfz-Gutachter selbst wählen?

Erstellen Sie auch Gutachten für Lkw und Nutzfahrzeuge?

Ja, das ist unser Schwerpunkt. Wir begutachten Lkw, Sattelzugmaschinen, Auflieger, Transporter, Busse und Baumaschinen, inklusive Berechnung des konkreten Ausfallschadens je Standtag und Einzelbewertung von Aufbauten. Auch für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, beraten wird auf Deutsch, Türkisch und Englisch.