Unfallstelle sichern, Verletzten helfen, bei Bedarf Polizei rufen, Daten des Unfallgegners aufnehmen, ausführlich fotografieren, Zeugen notieren, und kein Schuldeingeständnis abgeben. Danach einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen, bevor irgendetwas repariert wird.
Die ersten Minuten
Warnblinkanlage einschalten, Warnweste noch im Fahrzeug anlegen, Warndreieck aufstellen: innerorts etwa 50 Meter, außerorts 100 Meter, auf der Autobahn 150 bis 200 Meter vor der Unfallstelle. Verletzte versorgen, Notruf 112 bei Personenschaden.
Die Polizei (110) sollten Sie rufen bei Personenschaden, unklarer Schuldfrage, größerem Sachschaden, Beteiligung ausländischer Fahrzeuge, Verdacht auf Alkohol oder Drogen, Fahrerflucht oder Streit am Unfallort.
Diese Daten brauchen Sie
Name und Anschrift des Unfallgegners, lassen Sie sich den Ausweis zeigen. Kennzeichen und Fahrzeugtyp. Name der Haftpflichtversicherung und die Versicherungsschein-Nummer, sie steht auf der Versicherungskarte. Den Namen des Fahrers, falls er nicht der Halter ist. Ort, Datum und Uhrzeit. Das polizeiliche Aktenzeichen, falls die Polizei aufgenommen hat. Und Namen und Kontakt möglicher Zeugen.
Diese Fotos sollten Sie machen
Gesamtansicht der Unfallstelle aus mindestens vier Richtungen. Die Endstellung beider Fahrzeuge, bevor sie bewegt werden. Alle Schäden an beiden Fahrzeugen, nah und aus mittlerer Distanz. Die Kennzeichen beider Fahrzeuge. Bremsspuren, Splitter und Flüssigkeitsspuren. Verkehrsschilder, Ampeln, Fahrbahnmarkierungen und Sichtverhältnisse. Sowie Tacho und Kilometerstand Ihres Fahrzeugs.
Lieber zu viele Fotos als zu wenige. Sie kosten nichts und sind später nicht nachholbar.
Die fünf häufigsten Fehler
1. Schuld eingestehen. Auch ein „Tut mir leid, ich habe Sie nicht gesehen“ kann später gegen Sie verwendet werden. Schildern Sie nur den Hergang.
2. Den Europäischen Unfallbericht als Schuldanerkenntnis unterschreiben. Er dokumentiert den Hergang, nicht die Schuld. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht gelesen haben.
3. Vor der Begutachtung reparieren oder waschen lassen. Damit vernichten Sie Beweise, die Versicherung kann dann kürzen oder ganz verweigern.
4. Den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Sie dürfen einen eigenen wählen, und der arbeitet in Ihrem Interesse.
5. Eine Abfindungserklärung vorschnell unterschreiben. Damit verzichten Sie auf Nachforderungen, etwa für später entdeckte Schäden.
Und dann?
Rufen Sie einen unabhängigen Sachverständigen an, bevor Sie einen Werkstatttermin machen. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten, für Sie entstehen keine Kosten. Wir sind rund um die Uhr erreichbar unter 01515 3687319 und kommen zu Ihnen, auch direkt an die Unfallstelle.
Verfasst von Yasin Köse, Kfz-Sachverständiger und Inhaber von KfzGutachter-RheinWest in Erkelenz. Über zehn Jahre Erfahrung im Fahrzeughandel und im Nutzfahrzeugbereich. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Weiterlesen: Wer zahlt den Kfz-Gutachter? · Darf ich den Gutachter selbst wählen? · Unfallgutachten im Detail
Weitere Fragen zum Unfallort
Muss die Polizei immer kommen?
Nein, bei einem reinen Blechschaden mit klarer Schuldfrage und einigen Beteiligten reicht der Austausch der Daten. Rufen Sie die Polizei aber bei Personenschaden, unklarer Schuldfrage, größerem Sachschaden, Beteiligung ausländischer Fahrzeuge, Verdacht auf Alkohol, Fahrerflucht oder Streit am Unfallort. Im Zweifel lieber anrufen, das Protokoll hilft später.
Der Unfallgegner ist weggefahren, was tun?
Sofort die Polizei rufen und den Vorfall aufnehmen lassen. Notieren Sie alles, woran Sie sich erinnern: Kennzeichenfragmente, Farbe, Modell, Fahrtrichtung, Uhrzeit. Sprechen Sie Zeugen an. Wird der Verursacher nicht ermittelt, greift bei Ihnen je nach Vertrag die Vollkasko, für bestimmte Fälle kommt die Verkehrsopferhilfe in Betracht.
Was gilt bei einem Parkschaden ohne Zettel am Auto?
Ein Zettel an der Windschutzscheibe genügt rechtlich nicht, wer sich entfernt, ohne eine angemessene Zeit zu warten oder die Polizei zu informieren, begeht Unfallflucht. Als Geschädigter melden Sie den Schaden der Polizei, fotografieren alles und lassen ihn begutachten, bevor Sie reparieren.
