Unser Netzwerk: Werkstätten, Fachanwälte und Abschleppdienste
Ein Gutachten ist der Anfang der Schadenabwicklung, nicht das Ende. Damit Sie nach einem Unfall nicht alles selbst organisieren müssen, arbeiten wir mit einem festen Netzwerk aus Partnerwerkstätten, Fachanwälten für Verkehrsrecht, Abschleppdiensten und Versicherungsexperten im Rheinland zusammen. Auf Wunsch koordinieren wir die komplette Abwicklung, von der Schadenaufnahme bis zum reparierten Fahrzeug.


Unser Hauptpartner
MiCars ist unser zentraler Partner für Fahrzeughandel und Mobilität. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie nach einem Schadensfall schnell wieder mobil sind, ob durch Reparatur, Ersatzfahrzeug oder Fahrzeugvermittlung.

Was wir über das Netzwerk für Sie übernehmen
Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Koordination Ihres Schadenfalls: Werkstatttermin bei einem Partnerbetrieb in Ihrer Nähe, der nach unserem Gutachten repariert. Abstimmung mit der Versicherung, wir versenden das Gutachten, beantworten Rückfragen und dokumentieren den Verlauf. Abschleppdienst und Bergung, auch nachts. Ersatzfahrzeug oder Beratung zum Nutzungsausfall. Und die Vermittlung an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, bei einem unverschuldeten Unfall trägt auch dessen Kosten die gegnerische Versicherung.
Sie dürfen Ihre Werkstatt frei wählen
Wichtig zu wissen: Sie sind nicht verpflichtet, in die Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung zu fahren. Als Geschädigter wählen Sie Ihre Werkstatt selbst. Verweist die Versicherung auf einen günstigeren Referenzbetrieb, ist das an Voraussetzungen geknüpft und im Einzelfall zu prüfen, unter anderem müssen Alter und Wartungshistorie des Fahrzeugs passen und die genannte Werkstatt für Sie erreichbar und gleichwertig sein. Wenn Sie eine eigene Wunschwerkstatt haben, arbeiten wir selbstverständlich mit ihr zusammen. Unsere Partnerbetriebe sind ein Angebot, keine Bedingung.
Sie erreichen uns rund um die Uhr unter 01515 3687319, auch für die Frage, welcher Schritt in Ihrem Fall als Nächstes sinnvoll ist.
Fragen zu Werkstatt und Abwicklung
Muss ich in die Werkstatt der gegnerischen Versicherung?
Nein. Als Geschädigter wählen Sie Ihre Werkstatt frei. Verweist die Versicherung auf einen günstigeren Referenzbetrieb, ist das an Voraussetzungen geknüpft und im Einzelfall zu prüfen, unter anderem müssen Alter und Wartungshistorie des Fahrzeugs passen und die Werkstatt für Sie erreichbar und gleichwertig sein.
Kann ich meine eigene Wunschwerkstatt behalten?
Ja, selbstverständlich. Wenn Sie eine Werkstatt Ihres Vertrauens haben, arbeiten wir mit ihr zusammen. Unsere Partnerbetriebe sind ein Angebot, keine Bedingung, Sie entscheiden.
Übernimmt jemand die Kosten für einen Anwalt?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Kosten Ihres Rechtsanwalts. Wir vermitteln auf Wunsch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk, gerade dann sinnvoll, wenn die Versicherung Positionen kürzt.
Bekomme ich ein Ersatzfahrzeug?
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Welche Variante für Sie günstiger ist, hängt von Fahrzeugklasse und Reparaturdauer ab, beides weisen wir im Gutachten aus. Wir organisieren auf Wunsch den Mietwagen mit.
Organisieren Sie auch das Abschleppen?
Ja, über unser Netzwerk, auch nachts. Melden Sie sich unter 01515 3687319, dann koordinieren wir Bergung, Verbringung und die anschließende Begutachtung in einem Zug.
