Title: Fiktive Abrechnung: Geld statt Reparatur, so funktioniert es
Author: Yasin Köse
Published: 25. August 2026
Last modified: 3. September 2026

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# Fiktive Abrechnung: Geld statt Reparatur, so funktioniert es

 Veröffentlicht am 25. August 20263. September 2026 von [Yasin Köse](https://www.kfzgutachter-rheinwest.de/blog/author/yasin-koese/)

Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den Schaden **in Geld auszahlen, ohne
das Fahrzeug reparieren zu lassen**. Ausgezahlt werden die im Gutachten kalkulierten
Reparaturkosten, allerdings **netto, also ohne Mehrwertsteuer**. Die Mehrwertsteuer
wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt, also bei einer echten Reparatur.

## Was Sie bekommen, und was nicht

**Sie bekommen:** die Reparaturkosten netto, die merkantile Wertminderung, die Sachverständigenkosten,
die Kostenpauschale und, sofern Ihnen tatsächlich kein Fahrzeug zur Verfügung stand,
den Nutzungsausfall.

**Sie bekommen nicht:** die Mehrwertsteuer auf die Reparaturkosten. Das sind bei
6.000 Euro Reparaturkosten immerhin rund 1.140 Euro, die nur bei tatsächlicher Reparatur
fließen.

## Wann sich die fiktive Abrechnung lohnt

Wenn der Schaden überwiegend **optisch** ist und Sie im Alltag nicht stört. Wenn
Sie **selbst reparieren** können oder eine günstigere Lösung wählen möchten. Wenn
das Fahrzeug ohnehin bald verkauft werden soll. Oder wenn Sie das Geld schlicht 
dringender brauchen als die makellose Optik.

## Wann sie problematisch ist

**Bei sicherheitsrelevanten Schäden.** Verformte Träger, defekte Airbagsensoren 
oder beschädigte Fahrerassistenzsysteme gehören repariert, nicht ausgezahlt. Hier
geht es nicht ums Geld, sondern um Ihre Sicherheit.

**Beim späteren Verkauf.** Ein unrepariertes Unfallfahrzeug erzielt deutlich weniger,
oft mehr, als Sie durch die Auszahlung gewonnen haben.

**Bei Leasing- und Finanzierungsfahrzeugen.** Die Verträge verlangen in der Regel
eine fachgerechte Reparatur. Wer das ignoriert, riskiert Nachforderungen bei der
Rückgabe.

**Wenn ein weiterer Schaden hinzukommt.** Bei einem zweiten Unfall an derselben 
Stelle wird die Abgrenzung zwischen Alt- und Neuschaden schwierig, und die Regulierung
wird kompliziert bis unmöglich.

## Der Verweis auf die günstigere Werkstatt

Versicherer kürzen bei fiktiver Abrechnung häufig die Stundenverrechnungssätze und
verweisen auf eine günstigere, angeblich gleichwertige Referenzwerkstatt. Ob dieser
Verweis zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab, unter anderem von Alter und Wartungshistorie
des Fahrzeugs und davon, ob die genannte Werkstatt tatsächlich gleichwertig und 
für Sie erreichbar ist.

Wenn Sie ein solches Kürzungsschreiben erhalten: **nicht ungeprüft akzeptieren**.
Wir prüfen die Gegenkalkulation und erstellen bei Bedarf eine fachliche Stellungnahme.
Erreichbar rund um die Uhr unter **01515 3687319**.

_Verfasst von Yasin Köse, Kfz-Sachverständiger und Inhaber von KfzGutachter-RheinWest
in Erkelenz. Über zehn Jahre Erfahrung im Fahrzeughandel und im Nutzfahrzeugbereich.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung
im Einzelfall._

**Weiterlesen:** [Die 130-Prozent-Regel bei Totalschaden](https://www.kfzgutachter-rheinwest.de/blog/130-prozent-regel/?output_format=md)·
[Merkantile Wertminderung einfach erklärt](https://www.kfzgutachter-rheinwest.de/blog/merkantile-wertminderung/?output_format=md)·
[Freie Werkstattwahl](https://www.kfzgutachter-rheinwest.de/partner/?output_format=md#freie-werkstattwahl)

## Weitere Fragen zur fiktiven Abrechnung

Kann ich später doch noch reparieren lassen und die Mehrwertsteuer nachfordern?

In vielen Fällen ja. Lassen Sie das Fahrzeug innerhalb der Verjährungsfrist tatsächlich
reparieren, können Sie die angefallene Mehrwertsteuer gegen Vorlage der Rechnung
nachfordern. Heben Sie das Gutachten und alle Belege deshalb unbedingt auf.

Was gilt bei einer Teilreparatur?

Wenn Sie nur einen Teil des Schadens beheben lassen, wird die Mehrwertsteuer auch
nur auf diesen Teil erstattet. Der Rest bleibt fiktiv abgerechnet. Wichtig ist eine
ordentliche Rechnung, aus der hervorgeht, welche Arbeiten tatsächlich ausgeführt
wurden.

Bekomme ich Nutzungsausfall, wenn ich gar nicht repariere?

Nur, wenn Ihnen das Fahrzeug tatsächlich nicht zur Verfügung stand und Sie es nutzen
wollten. Fahren Sie das beschädigte Fahrzeug einfach weiter, entsteht kein Nutzungsausfall.
Stand es dagegen still, etwa weil es nicht verkehrssicher war, besteht der Anspruch
für die im Gutachten ausgewiesene Dauer.

## Beitragsnavigation

[Die 130-Prozent-Regel bei Totalschaden, einfach erklärt](https://www.kfzgutachter-rheinwest.de/blog/130-prozent-regel/)

[Was tun nach einem Unfall? Die Checkliste für die ersten 60 Minuten](https://www.kfzgutachter-rheinwest.de/blog/checkliste-nach-unfall/)